Artikel in SWK 36/2010
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Seit 1. 7. 2010 ist eine der umfassendsten Reformen des Insolvenzrechts in Kraft (Insolvenzrechts-Änderungsgesetz [IRÄG] 2010, BGBl. I Nr. 29/2010, und Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz [IRÄ-BG], BGBl. I Nr. 58/2010). Sie brachte weitreichende Änderungen in Richtung Erleichterung bei der Entschuldung und Fortbestand des Unternehmens in der Insolvenz. Erst unlängst wurde in den Medien berichtet, dass im Zuge eine der größten Insolvenzen in Österreich (A-Tec) das neue „Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung“ angestrebt wird. Auf der anderen Seite wurden Maßnahmen zu einer Zurückdrängung der Anzahl der „Nichteröffnungen von Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung“ getroffen. Der vorliegende Beitrag gibt einen praxisbezogenen Überblick über einige ausgewählte Bereiche der neuen Rechtslage, wobei erste Erfahrungen dargestellt und offene Fragen analysiert werden.