Artikel in RWZ 3/2011
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„Sanieren statt ruinieren“ – unter diesem Schlagwort präsentierte die Justizministerin im Frühjahr 2010 die wohl umfangreichste Reform des Insolvenzrechtes der letzten Jahrzehnte.
Zentrale Neuerung ist dabei das Sanierungsverfahren, welches im Falle der Eigenverwaltung mit einer Mindestquote von 30 % Anreize zur Durchführung zu einem Verfahren ohne Insolvenzverwalter bieten soll. Zusätzlich wurden bedeutende Änderungen vorgenommen, um Entschuldung zu erleichtern und um die Zahl der Nicht-Eröffnungen einer Insolvenz mangels kostendeckenden Vermögens zurückzudrängen.